In der Debatte um ACTA und das Urheberrecht wird oft davon gesprochen, dass man die Interessen der Urheber mit den Interessen der Gesellschaft in Einklang bringen müsse. Das stimmt nicht. Darum geht es nicht. Es geht nicht um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und Nutzer. Die Interessen der Urheber allein haben keinen Wert. Sie sind nicht der Grund für die Existenz des Urheberrechts. Wenn ich Künstler werde, Smilies auf Steine male und das Interesse bekunde, dafür bezahlt zu werden, so hat die Gesellschaft keine Verpflichtung diesem Interesse nachzukommen. Vielmehr möchten wir, dass bestimmte Urheber ihrer Tätigkeit nachgehen können, weil wir ihre Schöpfungen schätzen.
Das Urheberrecht ist ein Verzicht der Allgemeinheit auf gewisse Freiheiten, damit mehr Schöpfungen in z.B. Kunst, Literatur und Musik entstehen. Wir müssen deshalb eine Abwägung treffen, zwischen unserem berechtigtem Interesse an freier Nutzung geistiger Schöpfungen und unserem Interesse, dass viele solcher Schöpfungen entstehen. Das nachvollziehbare Interesse von geistig Schaffenden Monopole auf die Verbreitung ihrer Schöpfungen zu erhalten, damit zu handeln und viel Geld zu verdienen spielt in dieser Abwägung keine Rolle.
Der Gründer und Vordenker der Bewegung für Freie Software – Richard Stallman – hat dies bereits 2002 in seinem Essay Misinterpreting Copyright—A Series of Errors beschrieben. Sein Artikel ist immer noch aktuell und sehr empfehlenswert für die aktuelle Debatte.
Urheber für ihre Werke zu entlohnen, ist eine gute Möglichkeit, ihnen ihr Schaffen zu ermöglichen. Ob aber absolute Monopole auf die Verbreitung dieser Ideen und Werke in der Hand von Rechteverwertern die beste Möglichkeit der Entlohnung sind, darf bezweifelt werden. Der dafür nötige Abbau von Bürgerrechten und immer schärfere Strafen nähren diesen Zweifel. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde es z.B. allen ermöglichen, künstlerisch tätig zu werden ohne Angst vor dem Hungertod haben zu müssen. Hinzu kommen alternative Modelle wie der Verkauf von Komplementärgütern (z.B. Fanartikel, Konzertkarten) und Massenmäzentum (z.B. mittels Flattr oder Kickstarter). In Verbindung mit der Kulturflatrate oder der Kulturwertmark würden sie gefragten Künstlern ein Einkommen und der Gesellschaft die freie Nutzung ihrer Werke ermöglichen.
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